DSGVO & 360° Touren

Rechtssicher fotografieren ohne schlaflose Nächte

Ja, 360° Touren sind DSGVO-konform möglich. Aber nur, wenn Sie wissen, was Sie tun. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Vorbereitung und einem professionellen Fotografen ist das kein Hexenwerk. Dieser Guide zeigt Ihnen genau, worauf Sie achten müssen.

Warum DSGVO und 360° Touren kein Widerspruch sind

Stop.

Bevor Sie aus Angst vor Strafen auf eine 360° Tour verzichten: Das wäre der größte Fehler. Tausende Unternehmen in Österreich nutzen virtuelle Rundgänge. Jeden Tag. Rechtlich einwandfrei.

Die DSGVO verbietet keine Fotografie. Sie verbietet die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Und genau hier liegt das Problem: Die meisten wissen nicht, was "personenbezogene Daten" in diesem Kontext bedeutet.

Was sind personenbezogene Daten bei 360° Touren?

Hier wird es konkret:

  • Gesichter: Erkennbare Personen sind personenbezogene Daten
  • Kennzeichen: Auto-Nummernschilder im Bild? Personenbezogen
  • Namen: Namensschilder an Türen oder Schreibtischen
  • Dokumente: Sichtbare Akten, Bildschirminhalte, Briefe
  • Besondere Merkmale: Tätowierungen, markante Kleidung

Alles, was eine Person identifizierbar macht, fällt unter die DSGVO.

Was NICHT unter die DSGVO fällt:

  • Leere Räume ohne Personen
  • Möbel und Einrichtung
  • Produkte und Waren
  • Außenansichten ohne erkennbare Personen
  • Kunstwerke und Dekoration

Unsicher bei der rechtlichen Lage?

Wir beraten Sie kostenlos zur DSGVO-konformen Umsetzung:

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Die 7 goldenen Regeln für DSGVO-konforme 360° Touren

Regel 1: Keine erkennbaren Personen

Der einfachste Weg: Fotografieren Sie, wenn niemand da ist. Morgens vor Öffnung. Abends nach Schließung. In der Mittagspause.

Interaktiver 360°-Rundgang im Wohnbereich
Interaktiver 360°-Rundgang im Wohnbereich

Kein Mensch im Bild = kein DSGVO-Problem.

Regel 2: Einwilligung schriftlich einholen

Wenn Personen im Bild sein sollen (z.B. Mitarbeiter für authentische Atmosphäre), brauchen Sie eine schriftliche Einwilligung. Diese muss enthalten:

  • Zweck der Aufnahme
  • Wo die Bilder veröffentlicht werden
  • Wie lange sie genutzt werden
  • Hinweis auf Widerrufsrecht

Mündliche Zusagen reichen nicht. Dokumentieren Sie alles.

Regel 3: Verpixelung als Backup

Manchmal lässt sich nicht vermeiden, dass jemand im Bild ist. Ein Passant vor dem Schaufenster. Ein Kunde, der nicht warten wollte.

Lösung: Professionelle Verpixelung. Gesichter und Kennzeichen werden unkenntlich gemacht. Bei uns ist das Standard.

Beispiel für DSGVO-konforme Verpixelung in einer 360° Tour

Regel 4: Dokumente und Bildschirme prüfen

Vor dem Shooting: Alle sensiblen Dokumente wegräumen. Bildschirme ausschalten oder auf neutralen Hintergrund stellen.

Das vergessen die meisten. Und dann steht die Kundenliste oder der offene E-Mail-Posteingang im Bild.

Regel 5: Keine privaten Bereiche ohne Zustimmung

Bei Immobilien: Mietwohnungen nur mit Zustimmung der Bewohner fotografieren. Bei Büros: Private Arbeitsplätze mit dem Mitarbeiter absprechen.

Persönliche Fotos auf dem Schreibtisch? Religiöse Symbole? Das sind sensible Daten. Besondere Vorsicht.

Regel 6: Auftragsverarbeitung regeln

Wenn Sie einen Fotografen beauftragen, verarbeitet dieser personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Theoretisch brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Bei uns erhalten Sie diesen automatisch. Aber fragen Sie bei anderen Anbietern aktiv danach.

Regel 7: Informationspflichten erfüllen

Wenn Sie eine 360° Tour auf Ihrer Website einbinden, gehört das in Ihre Datenschutzerklärung. Ein kurzer Absatz reicht:

"Auf unserer Website nutzen wir 360° Rundgänge zur Präsentation unserer Räumlichkeiten. Diese werden von [Google Maps/eigenem Server] bereitgestellt. Es werden keine personenbezogenen Daten der Betrachter erhoben."

Sonderfall: Google Street View und Google Maps

Google hat eigene Prozesse für den Datenschutz. Als Google Street View Trusted Fotograf kenne ich diese genau.

Google verpixelt automatisch Gesichter und Kennzeichen. Aber: Das funktioniert nicht immer perfekt. Und Sie sind als Auftraggeber mitverantwortlich.

Mein Rat: Verlassen Sie sich nicht nur auf Googles Automatik. Professionelle Kontrolle vor dem Upload ist Pflicht.

Was passiert bei einem Verstoß?

Jetzt wird es ernst. Die DSGVO kennt empfindliche Strafen:

  • Bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes
  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
  • Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen
  • Reputationsschaden durch negative Presse

Die gute Nachricht: Bei fahrlässigen Verstößen durch KMU sind die Strafen in der Praxis deutlich geringer. Aber das Risiko ist da.

Checkliste: Vor dem 360° Tour Shooting

Drucken Sie diese Liste aus. Gehen Sie sie vor jedem Shooting durch:

  • Termin außerhalb der Hauptbetriebszeiten?
  • Alle Mitarbeiter informiert?
  • Einwilligungen von Personen im Bild vorhanden?
  • Sensible Dokumente weggeräumt?
  • Bildschirme ausgeschaltet oder neutral?
  • Persönliche Fotos/Gegenstände entfernt?
  • Namensschilder abgenommen?
  • Außenbereich frei von erkennbaren Personen/Kennzeichen?
  • AVV mit Fotografen vorhanden?
  • Datenschutzerklärung auf Website aktualisiert?

Warum professionelle Fotografen das Risiko minimieren

Ein erfahrener 360° Fotograf kennt die Fallstricke. Er wird:

  • Den optimalen Zeitpunkt für die Aufnahme wählen
  • Vor dem Shooting auf sensible Bereiche hinweisen
  • Automatisch auf Personen und Kennzeichen achten
  • Bei Bedarf professionell verpixeln
  • Einen AVV bereitstellen

Die billigste Lösung ist selten die sicherste. Bei rechtlichen Themen lohnt sich Qualität.

DSGVO-konforme 360° Touren

Wir übernehmen die rechtssichere Umsetzung. Inklusive AVV:

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Häufige Fragen zu DSGVO und 360° Touren

Dürfen Personen in einer 360° Tour erkennbar sein?

Nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung. Ohne Einwilligung müssen Personen verpixelt oder aus dem Bild entfernt werden.

Muss ich Mitarbeiter um Erlaubnis fragen?

Ja. Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Mitarbeiter. Eine Klausel im Arbeitsvertrag reicht nicht aus, wenn die Fotografie nicht zum ursprünglichen Vertragszweck gehört.

Was passiert bei einem DSGVO-Verstoß?

Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatz sind möglich. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Vorsicht ist günstiger als Nachsicht.

Der sichere Weg zur 360° Tour

DSGVO und 360° Touren vertragen sich bestens. Wenn Sie wissen, was Sie tun.

Die Kurzfassung: Keine erkennbaren Personen, keine sensiblen Daten im Bild, professionelle Umsetzung.

Wenn Sie diese Regeln befolgen, können Sie die Vorteile einer 360° Tour nutzen, ohne sich rechtliche Sorgen zu machen.

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Lucas Hammerer

Lucas Hammerer

Gründer & Immobilienfotograf

Lucas Hammerer ist Gründer von Immobilien-Fotograf Wien und hat sich auf hochwertige Immobilienfotografie, 360° Rundgänge und Drohnenaufnahmen spezialisiert. Mit über 500 erfolgreich vermarkteten Immobilien und langjähriger Erfahrung in der Wiener Immobilienbranche unterstützt er Makler, Bauträger und Privatverkäufer dabei, ihre Objekte optimal zu präsentieren. Seine Expertise umfasst Matterport 3D-Touren, HDR-Fotografie und moderne Vermarktungsstrategien.

5+ Jahre Erfahrung500+ Projekte

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